Allgemeine Verkaufsbedingungen
Van de Vliet A.E. BV – AEWS
Version 7 – 06/11/2025
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Dienste, die von
Van de Vliet A.E. BV erbracht werden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie zuvor schriftlich von
Van de Vliet A.E. BV genehmigt wurden.
Durch die Aufgabe einer Bestellung, die Unterzeichnung eines Angebots oder die Annahme einer Lieferung erklärt der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich sein Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob er sie ausdrücklich erhalten oder unterzeichnet hat.
Der Kunde verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen, es sei denn, diese wurden zuvor schriftlich von
Van de Vliet A.E. BV akzeptiert.
2. Angebote und Aufträge
Alle Angebote und Kostenvoranschläge werden unverbindlich und ohne Verpflichtung von
Van de Vliet A.E. BV dem Kunden unterbreitet.
Eine Bestellung gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch
Van de Vliet A.E. BV als angenommen.
3. Preise und Lieferbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben,
zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.).
Die Lieferbedingungen sind
Ex Works (ab Werk). Die Waren reisen stets auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.
4. Beanstandungen
Etwaige Reklamationen sind nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung schriftlich und per Einschreiben an
Van de Vliet A.E. BV mitgeteilt werden.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Auftragserteilung, bei Lieferung oder innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu bezahlen.
Die Standardzahlungsfrist beträgt dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Überschreitung dieser Frist wird automatisch und ohne Mahnung ein Verzugszins von
7 % pro Jahr, zuzüglich des zuletzt veröffentlichten Zinssatzes der
Europäischen Zentralbank, berechnet.
Dieser Zins ist unbeschadet weiterer Inkasso- oder gerichtlicher Kosten geschuldet.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von
Van de Vliet A.E. BV, bis die Rechnung vollständig bezahlt ist, einschließlich Zinsen und Kosten.
7. Lieferfristen
Die Lieferfristen beginnen frühestens am Datum der Versendung der Auftragsbestätigung oder nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung.
8. Garantie
Die Garantiezeit beträgt ein (1) Jahr.
Die Garantie beschränkt sich auf die kostenlose Bereitstellung fehlerhafter oder mangelhaft funktionierender Teile sowie der entsprechenden Arbeitsleistungen.
Die Garantie gilt nicht für:
- Verschleiß oder normale Alterung,
- unsachgemäße oder nachlässige Verwendung,
- Einwirkung extremer Bedingungen,
- Kabelbruch oder Reisekosten.
9. Untersuchung fehlerhafter Teile
Vor einem kostenlosen Ersatz müssen die beanstandeten Teile zunächst zur Untersuchung an
Van de Vliet A.E. BV zurückgesandt werden.
10. Haftungsbeschränkung
Van de Vliet A.E. BV übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.
11. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Alle Vereinbarungen unterliegen dem belgischen Recht und der anwendbaren europäischen Gesetzgebung.
Ausschließlich die
Gerichte von Turnhout sind zuständig für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten.
12. Datenschutz
Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie sind auf unserer Website unter der Rubrik
„Über uns – Datenschutzrichtlinie“ verfügbar.
Im Rahmen unserer Anerkennung für Nachprüfungen in Belgien werden Prüfergebnisse auf die
e-Metro-Website der Metrologie hochgeladen.
13. Preisanpassungsklausel
Zwischen der Unterzeichnung des Vertrags durch den Kunden und dem Zahlungsdatum einer Rechnung kann eine Preisanpassung auf der Grundlage der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes erfolgen.
Formel:
k = cpi / CPI
wobei:
- k = Anpassungskoeffizient,
- CPI = Verbraucherpreisindex am Tag der Angebotsöffnung,
- cpi = Verbraucherpreisindex am Bestelldatum,
- anpassbarer Teil = der gesamte Betrag des Inventars
Berechnung :
Preisanpassung = (k – 1) × anpassbarer Teil
14. Haftung
14.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Außer im Falle von Betrug, Arglist oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens
Van de Vliet A.E. BV haftet das Unternehmen nicht für immaterielle, indirekte oder Folgeschäden, insbesondere nicht für:
- Gewinn- oder Umsatzverlust,
- Produktionsausfall oder Anlagenstillstand,
- Daten- oder Softwareverlust,
- Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter.
Van de Vliet A.E. BV haftet ebenfalls nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Installation oder Wartung durch Dritte oder auf unrichtige Informationen des Kunden zurückzuführen sind.
14.2 Außervertragliche Haftung
Sofern kein Personenschaden oder vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt, können
Van de Vliet A.E. BV, ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Subunternehmer nicht außervertraglich für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer vertraglichen Pflichtverletzung resultieren.
14.3 Software und digitale Komponenten
Wenn
Van de Vliet A.E. BV Software entwickelt, liefert oder installiert, beschränkt sich ihre Haftung ausschließlich auf nachweisbare Fehler, die die wesentliche Funktionalität der Software beeinträchtigen.
Sie haftet nicht für:
- Verlust oder Beschädigung von Daten,
- Inkompatibilität mit anderen Systemen,
- Verwendung veralteter Versionen,
- oder Änderungen der Software durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung.
Die Haftung in Bezug auf Software ist auf die Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften Programme, nach Wahl von
Van de Vliet A.E. BV, beschränkt.
15. Haftungshöchstgrenze
Die gesamte (vertragliche und außervertragliche) Haftung von
Van de Vliet A.E. BV für direkte Schäden ist auf den höchsten Betrag begrenzt, der tatsächlich von ihrer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
Erfolgt keine Auszahlung, ist die Haftung auf
das Zweifache des Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung oder Dienstleistung beschränkt, mit einem absoluten Maximum von
150.000,00 €.
Bei periodischen oder Wartungsverträgen wird dieses Maximum auf der Grundlage der Rechnungen der letzten zwölf (12) Monate vor dem schadensverursachenden Ereignis berechnet.
16. Frist für Schadensmeldung
Jeder Anspruch auf Schadenersatz muss schriftlich innerhalb eines (1) Monats nach Entdeckung des Schadens geltend gemacht werden.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.
Van de Vliet A.E. BV – AEWS
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